Herzlich willkommen!
Wir haben jeden Donnerstag von 13:50 bis 16:25 für Sie geöffnet!
Übungsfirma der HAK St. Pölten
Aktuelles!
Erlebnismanufaktur - Entdecke mit uns die Welt und sammle unvergessliche Erinnerungen!
Die Erlebnismanufaktur ist eine Übungsfirma der BHAK
St. Pölten. Wir sind spezialisiert auf Planung, Organisation und Durchführung von Events. Zusätzlich haben wir ein breites Sortiment, welches von Sportartikeln bis zu Büroartikeln reicht.
Frohe Weihnachten & ein gutes neues Jahr! 🎄✨
Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten eine besinnliche Weihnachtszeit und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr! Möge es voller wunderbarer Erlebnisse und unvergesslicher Momente sein.
Urlaubszeit bei der Erlebnismanufaktur:
Bitte beachten Sie, dass wir vom 20.12.2024 bis 07.01.2025 in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub gehen. In dieser Zeit können Buchungen und Anfragen gerne über unser Kontaktformular eingereicht werden. Wir bearbeiten diese schnellstmöglich nach unserer Rückkehr.
Sie sind bereit für den Winter, suchen aber noch nach der perfekten Ausrüstung?
Dann haben wir genau das Richtige für Sie!
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Entdecken Sie jetzt im Marketplace unsere neuen Angebote für die Frühlingssaison!
AGBs – Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.2. Bei Bestellung von Packages bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges des bestellten Packages.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.
3.2. Bei allen Dienstleistungen (Organisationsberatung) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4. Lieferbedingungen
4.1. Alle Buchungen für Events werden fristgerecht abgeschickt und dem Auftraggeber rechtzeitig zugeschickt.
4.2. Bestellungen von Produkten haben eine Lieferbedingung ab Werk. Ab der Übergabe an das erste Transportunternehmen trägt der Auftraggeber das Risiko und die Kosten.
5. Zahlungsbedingungen
5.2. Bestellungen von Produkten sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Zusatz zu bezahlen.
5.3. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, alle damit verbundenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn dem Auftraggeber weiter zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen bei Nichtantritt einer Person zu dem vereinbarten Package zurückzuerhalten.
6. Rücktrittsrecht
6.1. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr für bereits gebuchte Leistungen der Packages zu verlangen. Bis 10 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung fällt keine Stornogebühr an. Bis 3 Tage vor der Inanspruchnahme müssen 60 % der Kosten vom Auftragnehmer übernommen werden, innerhalb der letzten 3 Tage vor der Inanspruchnahme der Leistung müssen 80 % der Kosten vom Auftragnehmer übernommen werden. Bei Nicht-Erscheinen sind die gesamten Kosten zu übernehmen.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Probleme bei der Ausführung eines Packages. Dies gilt nicht für das Verschulden von Seiten der Hotels oder der Organisatoren von Freizeitaktivitäten durch Dritte. Bei Verletzungen haftet der Auftragnehmer.
7.2. Die Haftung über die Lieferung der Produkte steht in den Lieferbedingungen, siehe 4.2.
8. Geheimhaltung
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, Daten der Teilnehmer bei Packages nur gemäß dem Datenschutzgesetz zu benutzen.
9. Sonstiges
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.